Fachberater sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen (m/w/d) (S 15 TVöD-SuE) (348/2025)
Der Fachbereich Bildung ist einer der größten Fachbereiche der Stadtverwaltung und sucht Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Fachberater sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen (m/w/d). Die Aufgaben des Fachbereichs Bildung untergliedern sich in zwei Arbeitsgebiete: Die Kinder- und Jugendhilfe als Teil des Fachbereichs ist vorrangig für alle Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als öffentlicher Träger der Jugendhilfe der Stadt Halle (Saale) zuständig. Kinder und Jugendliche sollen gesund und beschützt aufwachsen. Bei Bedarf werden die Eltern und Familien dabei in der Erziehung, Betreuung und Bildung ihrer Kinder beraten und unterstützt. Vorbeugende, auf Freiwilligkeit beruhende, familienunterstützende Angebote und konkrete Hilfen tragen dazu bei, die Lebenssituation von Familien zu verbessern und Kinder und Jugendliche stark zu machen. Im zweiten umfangreichen Arbeitsgebiet erbringt der Fachbereich Leistungen im Bereich der öffentlichen Schulverwaltung. Die Schulverwaltung setzt die äußeren Schulangelegenheiten um und erfüllt die Pflichten des Schulträgers der Stadt Halle (Saale) für die derzeit 64 kommunalen Schulen im Stadtgebiet.
Ihre Aufgaben
- Sie beraten Trägerschaften und Tageseinrichtungen mit dem Schwerpunktthema sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen
- Sie führen Bestands- und Bedarfsanalysen für sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen durch und leiten daraus Maßnahmen ab
- Sie unterstützen die Qualitätsentwicklung und Erfolgssicherung in den Tageseinrichtungen
- Sie übernehmen Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Anforderungen
Erforderlich sind:
- ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau in den Fachrichtungen Soziale Arbeit oder Erziehungs- und Bildungswissenschaften mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) oder ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau in der Fachrichtung Soziale Arbeit mit Berufserfahrung im Bereich der Sozialen Arbeit oder in den Fachrichtungen Erziehungs- und Bildungswissenschaften oder Kindheitspädagogik mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich der Sozialen Arbeit
- mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, bevorzugt im frühkindlichen Bereich
- Erfahrung in den Bereichen sprachliche Bildung, Inklusion und in der Arbeit mit Familien
Erwünscht sind:
- Berufserfahrung in der Tätigkeit als Fachberatung
- Berufserfahrung im Bereich Konzept- und Qualitätsentwicklung sowie in der Projekt- und Netzwerkarbeit
- Kenntnisse im Bereich der Sozialgesetzgebung
- Kenntnisse in der Evaluation, Reflexion und Dokumentation pädagogischer Prozesse
- Team-, Konflikt- und Kritikfähigkeit
- Medien-, Beratungs- und Präsentationskompetenz
Im Falle einer Einstellung ist nachzuweisen:
- ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (ohne Vorstrafen)
Wir bieten
- ein nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristetes Beschäftigungsverhältnis für die Dauer des Projektzeitraumes bis zum 31. Dezember 2026 in der Entgeltgruppe S 15 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst (ab 4.000,66 € bis 5.665,23 € brutto). Bei Vorlage der organisatorischen Voraussetzungen wird eine Verlängerung bzw. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angestrebt.
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden (Teilzeit ist möglich)
- 30 Tage Erholungsurlaub, zwei Regenerationstage sowie die Möglichkeit von bis zu zwei Umwandlungstagen pro Kalenderjahr
- eine Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelt sowie die Möglichkeit der Zahlung einer SuE-Zulage
- attraktive individuelle Qualifizierungsangebote
- Familienfreundlichkeit (z. B. Gleitzeit und mobiles Arbeiten)
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen
- eine umfassende Einarbeitung
- Möglichkeit Job-Ticket und Fahrradleasing
- Mitarbeiterrabatte bei verschiedenen Onlineshops
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 11. Januar 2026.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden. Das Personalauswahlverfahren wird gegebenenfalls mit Hilfe von Online-Eignungsdiagnostik-Testverfahren sowie Videokonferenzen durchgeführt.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.
Stadt Halle (Saale)
Der Oberbürgermeister