Brandoberinspektoranwärter (m/w/d)

Ihre Stadt!

Die Stadt Halle (Saale) ist eine dynamische, wachsende Stadt. Über 240.000 Menschen sind hier zu Hause und schätzen die hohe Lebensqualität. Kultur, (Kreativ)-Wirtschaft und Wissenschaft prägen das urbane Leben und bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Wollen Sie bei dieser Entwicklung dabei sein? Möchten Sie hier Ihre berufliche Zukunft gestalten? Dann sichern Sie sich einen der attraktiven Ausbildungsplätze!

Ihre Chance!

Die Stadt Halle (Saale) versteht sich als Dienstleisterin für die Bevölkerung. Wir suchen aufgeschlossene Leute, die Ideen, Engagement und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Dafür bieten wir eine fundierte und abwechslungsreiche Ausbildung mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten und einer sicheren Arbeitsplatzperspektive.

Ihre Zukunft!

Erfolg braucht Kreativität und Verlässlichkeit. Bei uns finden Sie klare und stabile Arbeitsbedingungen. Die Ausbildung startet stets mit spannenden Einführungstagen. Sie werden schnell merken, dass die Ausbildung bei der Stadt Halle (Saale) praxisnah und zukunftsorientiert ist.

Die Stadt Halle (Saale) sucht für den Fachbereich Sicherheit, Abteilung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zum 01. April 2025 einen

Brandoberinspektoranwärter (m/w/d)

Die Einsatzaufgaben der Berufsfeuerwehr sind ausgesprochen vielfältig. Beamte in der Feuerwehr werden in der Brandbekämpfung, im Rettungsdienst, in der technischen Hilfeleistung und im Katastrophenschutz eingesetzt. Dies erfordert ein gut ausgebildetes Personal, das körperlich leistungsfähig sowie psychisch belastbar ist und sich durch ein vertrauenswürdiges Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes auszeichnet. Feuerwehrarbeit ist Teamarbeit.

Die Feuerwehr mit Brandschutz und Rettungsdienst der Kulturhauptstadt Sachsen-Anhalts sorgt mit etwa 300 Bediensteten an derzeit drei Feuer- und Rettungswachen sowie etwa 300 ehrenamtlichen Einsatzkräften an 11 Standorten für Sicherheit.

Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes dauert 24 Monate und endet mit der Laufbahnprüfung. Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Brandoberinspektoranwärter (m/w/d) absolviert.

 

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Unsere Anforderungen

Erforderlich sind:

  • ein bis zum Ausbildungsbeginn mindestens mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in einer für die Laufbahn qualifizierenden Studienrichtung
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
  • zum Ausbildungsbeginn haben Sie das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • die Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C und CE
  • sportliche Veranlagung (Fitness/Schwimmen)
  • Feuerwehrdiensttauglich nach den Ergebnissen der betriebsärztlichen und amtsärztlichen Untersuchungen. Beachten Sie hierzu auch die gesundheitlichen Anforderungen nach der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 300 HH unter www.halle.de/Hinweise.

Um der Möglichkeit der Ansteckung mit Krankheiten im Einsatzdienst vorzubeugen, wird darüber hinaus die Bereitschaft, sich regelmäßig impfen zu lassen, vorausgesetzt. Ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss spätestens zum Zeitpunkt der Einstellungsuntersuchung gem. § 20 Abs. 9 S.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachgewiesen werden.

Erwünscht sind:

  • Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Engagement
  • ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Führungskompetenz
  • eine hohe Belastbarkeit

Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Fachbereich Sicherheit, Abteilung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst wird ein Eignungsfeststellungsverfahren, welches auch einen Sporttest beinhaltet, durchgeführt.

 

Wir bieten

  • eine hochwertige Ausbildung mit Praxisbezug
  • umfangreiche zusätzliche Qualifizierungsangebote
  • eine Betreuung durch engagierte und fachlich versierte Ausbilder (m/w/d)
  • eine fundierte Prüfungsvorbereitung
  • Anwärterbezüge nach den Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes Sachsen-Anhalt
  • Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen nach der Anwärtersonderzuschlagsverordnung Sachsen-Anhalt
  • Absicherung durch Heilfürsorge
  • einen modernen und sicheren Arbeitsplatz
  • zentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit unserer Dienststellen
  • gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • die Chance zur Einbringung Ihrer Ideen

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz LSA bevorzugt berücksichtigt.

Für fachspezifische Fragen steht Ihnen Michaela Veith im Fachbereich Sicherheit unter der Telefonnummer 0345 221-5226 zur Verfügung.

Alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber können sich zudem am Tag der offenen Tür anlässlich des 135-jährigen Bestehens der Feuerwehr Halle (Saale) am 15. Juni 2024 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Hauptfeuerwache an der Feuerwache 5, 06124 Halle (Saale) über das Berufsbild informieren.

Bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 21. Juni 2024.

Geforderte Bewerbungsunterlagen

- Anschreiben

- tabellarischer Lebenslauf

- Kopie der folgenden Unterlagen:

  • letztes Schulabschlusszeugnis
  • Leistungsübersicht des Studiums bzw. Nachweis über erfolgreichen Abschluss
  • Beurteilungen (möglichst vom letzten Arbeitgeber), soweit vorhanden

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.

Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.

Stadt Halle (Saale)

Der Oberbürgermeister