Sachbearbeiter Ausländerrecht (m/w/d) (E 9c TVöD) (220/2024)

In der Händelstadt Halle (Saale) leben über 240.000 Menschen. Als größte Kommune Sachsen-Anhalts bietet sie eine attraktive Lebensqualität. Die Stadt Halle (Saale) verfügt über eine vielfältige Kulturlandschaft, eine interessante Mischung traditioneller und moderner Wirtschaftsbereiche und ist die Heimat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie Sitz der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Zahlreiche renommierte wissenschaftliche Institute stärken zudem das Rückgrat der hervorragenden Wissenschafts- und Bildungslandschaft der Stadt. Bis 2028 wird die Bundesrepublik Deutschland zudem das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in Halle (Saale) errichten. Halle (Saale) wächst und zieht vor allem junge Familien an. Die Stadtverwaltung versteht sich als moderne und dienstleistungsorientierte Arbeitgeberin – von daher betrachten wir es als eine Selbstverständlichkeit, dass wir unser Personal bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Wohnungsmöglichkeiten unterstützen.

Der Fachbereich Einreise und Aufenthalt sucht Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung des Teams Duldung.

 

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Ihre Aufgaben

Sie bearbeiten Ausländerangelegenheiten mit spezieller Bedeutung (Rückkehrmanagement, Widerspruchangelegenheiten, Bürger (m/w/d) der Europäischen Union)

Sie entscheiden nach Ermessen über Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes mit Anhörungsverfahren

Sie sind zuständig für die Einleitung und Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

Sie vertreten die Stadt Halle (Saale) vor dem Amtsgericht Halle (Saale) in Abschiebehaftangelegenheiten

Sie entscheiden über Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis und sind an Sondereinsätzen und Ausländerkontrollmaßnahmen im Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Fachbereich Sicherheit der Stadt Halle (Saale) beteiligt

 

Unsere Anforderungen

Erforderlich ist:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau, in Verwaltungswissenschaften oder Rechtswissenschaften oder ein abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder ein Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt bzw. Betriebswirt (VWA) oder ein Abschluss in einer anderen mindestens auf Bachelorniveau abgeschlossenen Studienrichtung mit Erfahrungen im Ausländerrecht

Erwünscht sind:

  • Erfahrung in der praktischen Anwendung des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Ausländerrechts
  • Erfahrung im Umgang mit der Fachsoftware AUSO und öffentlichen Registern (AZR, BZR)
  • Grundlagenkenntnisse in mindestens einer Fremdsprache
  • Beratungskompetenz, Entscheidungsfähigkeit und Stressresistenz
  • Einsatzbereitschaft, interkulturelle Kompetenz und besonderes Einfühlungsvermögen

 

Wir bieten

  • eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit mit 39 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 9c TVöD (ab 3.787,84 € bis 5.220.52 €)
  • eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden (Teilzeit ist möglich)
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • umfangreiche Zusatzleistungen, u. a. jährliche Sonderzahlung und Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge
  • attraktive individuelle Qualifizierungsangebote
  • Familienfreundlichkeit (z. B. Gleitzeit und mobiles Arbeiten)
  • gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen
  • eine umfassende Einarbeitung
  • Möglichkeit Job-Ticket und Fahrradleasing

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen sowie eine aktuelle dienstliche Beurteilung bis zum 9. Oktober 2024. 

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.

Stadt Halle (Saale)

Der Oberbürgermeister