selbstständig rechtlicher Betreuern (m/w/d)

Interessenbekundungsverfahren

Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe gemäß § 6 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) besteht für die Stadt Halle (Saale) aktuell ein Bedarf an

selbstständigen rechtlichen Betreuern (m/w/d)

Die Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale) ist als Stammbehörde i. S. d. § 2 Abs. 4 BtOG zuständig für das maßgebliche Registrierungsverfahren im Stadtgebiet Halle (Saale) und ist zudem verantwortlich, ein ausreichendes Angebot an geeigneten und qualifizierten Betreuern (m/w/d) zu schaffen, um in den anhängigen Betreuungsverfahren dem Betreuungsgericht Halle (Saale) einen Vorschlag zu einer geeigneten Betreuungsperson unterbreiten zu können.

Möchten Sie sich beruflich, sozial und persönlich im Rahmen einer Selbstständigkeit mit der notwendigen Fachlichkeit als Voraussetzung engagieren? Dann freuen wir uns über Ihre Interessenbekundung.

 

Ihre Aufgaben

  • Vertretung der rechtlichen Interessen von volljährigen Betreuten, welche auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig besorgen können - § 1814 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Unterstützung und rechtliche Vertretung des Betreuten ausschließlich in dessen rechtlichen Angelegenheiten bzw. in den durch das Betreuungsgericht Halle (Saale) bestellten Aufgabenbereichen, welche der Betreute aufgrund der maßgeblichen Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig regeln kann - § 1821 BGB
  • Wahrung des Wohles bzw. der Wünsche der zu betreuenden Personen
  • Erstellung des jährlichen Berichtes über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten (§ 1863 BGB) sowie der jährlichen Rechnungslegung (§ 1865 BGB)

 

Unsere Anforderungen

Persönliche Voraussetzungen:

  • Selbst- und Eigenständigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen auch in Krisensituationen
  • Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Widerstandsfähigkeit gegen Stress, Belastungen, persönliche Stabilität und Durchhaltevermögen
  • Kommunikationsfähigkeit bzw. -geschick mit Menschen in schwierigen Lebenslagen bzw. mit verschiedenen Krankheiten sowie Behinderungen
  • Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung - § 29 BtOG

Fachliche Voraussetzungen:

  • Sachkundenachweis nach § 23 Abs. 3 und 5 BtOG i. V. m. §§ 3 ff. Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) oder
  • Befähigung zum Richteramt (§ 7 Abs. 6 BtregV) oder
  • Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit (§ 7 Abs. 6 BtregV)

Sollten bei Ihnen die fachlichen Voraussetzungen noch nicht vorhanden sein, weisen wir vorab daraufhin, dass die Möglichkeit besteht, den entsprechenden Sachkundenachweis bei einem anerkannten Träger kurzfristig zu erwerben. Hierbei handelt es sich um eine überwiegend berufsbegleitende Fortbildung – teilweise auch online möglich – von insgesamt 11 Modulen mit einem Zeitaufwand von 270 Zeitstunden (Dauer ca. 4 bis 12 Monate). Die Absolvierung der Module kann individuell bzw. flexibel gestaltet werden. (Gesamtkosten ca. 2.500 Euro bis 6.000 Euro je nach Anbieter in Eigenleistung).

 

Wir bieten

Vergütung:

Die Vergütung erfolgt in pauschalierter Form je nach Fallkonstellation und ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt und vom zuständigen Betreuungsgericht der Stadt Halle (Saale) auf Antrag ausgezahlt. Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. des Anhangs zu dieser Vorschrift entsprechend entnommen werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen vorab an Herrn Steven Merz, Teamleiter der Betreuungsbehörde, unter der Telefonnummer 0345 772 66 47 oder senden Sie Ihre schriftliche Interessenbekundung zusammen mit einem aussagekräftigen Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie allen sonstigen Nachweisen an die

Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale)

Stendaler Straße 7

06132 Halle (Saale)

oder an betreuungsbehoerde@halle.de.

Mit der Übersendung der Interessenbekundung stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.

Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.

Stadt Halle (Saale)

Der Oberbürgermeister

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