Direktwahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) der Stadt Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) ist mit über 240.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Kommune des Landes Sachsen-Anhalt und befindet sich im Kern der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland. Die Geburtsstadt des weltbekannten Komponisten Georg Friedrich Händel entwickelt sich als aufstrebender Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort mit namhaften Unternehmen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Sie beheimatet eine einzigartige und vielfältige Kulturszene. Halle (Saale) ist Sitz der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Kulturstiftung des Bundes. Mit ihrer kulturellen Vielfalt, ihrem weltoffenen Flair und ihrer reichen Geschichte bietet die Stadt am Fluss eine hohe Lebensqualität und verfügt über eine große bauliche und siedlungsstrukturelle Vielfalt.
Ziel und Aufgabe der Stadtverwaltung von Halle (Saale) ist es, für die Einwohnerinnen und Einwohner schnell, aufgeschlossen und serviceorientiert zu agieren. Die Verwaltung hat damit einen wichtigen Anteil an der Gestaltung des Lebensumfeldes und der Zukunftschancen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.
Stellenausschreibung
für die Direktwahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) der Stadt Halle (Saale)
In der Stadt Halle (Saale) ist die hauptamtliche Stelle des Oberbürgermeisters (m/w/d) im Wege der Direktwahl zu besetzen.
Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO). Danach ist das Amt derzeit in die Besoldungsgruppe B 8 eingestuft. Hinzu kommt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung.
Frühestmöglicher Beginn der Amtszeit ist der 01.03.2025. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erreicht haben.
Die Bewerber (m/w/d) müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn der Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.
Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an die Stadt Halle (Saale), Gemeindewahlleiter, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
Familiennamen, Vornamen,
Beruf oder Stand,
Geburtsdatum,
Anschrift der Hauptwohnung.
Der Bewerbung sind beizufügen:
1. die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nach dem Muster der Anlage 6, der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA), nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern die Bewerbung von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss (§ 30 Abs. 3 KWG LSA); § 30 Abs. 4 Nrn. 1 bis 4 KWO LSA gilt entsprechend. Die Bewerbung muss von mindestens 100 Wahlberechtigten der Stadt Halle (Saale) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA)). Entsprechende Formblätter sind beim Wahlamt der Stadt Halle (Saale), Wolfgang-Borchert-Str. 75, 06126 Halle (Saale) oder per Mail: wahlamt@halle.de anzufordern.
Die Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften entfällt für Bewerber (m/w/d), die durch eine Partei oder Wählergruppe gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA unterstützt werden, wenn für den Bewerber (m/w/d) eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Demnach muss die Partei oder Wählergruppe am Tage der Bestimmung des Wahltages im Stadtrat der Stadt Halle (Saale), im Landtag von Sachsen-Anhalt oder im Deutschen Bundestag auf Grund eines eigenen Wahlvorschlages vertreten sein.
2. der Nachweis zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9b KWO LSA und für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b KWO LSA,
3. eine Unterstützungserklärung für den Bewerber, der in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA aufgestellt worden ist; die Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 30 Abs. 2 KWG LSA) nach dem Muster der Anlage 10 KWO LSA ist der Erklärung beizufügen.
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale). Das Ende derselben wird bestimmt auf Dienstag, 26.11.2024, 18:00 Uhr.
Ein Rücktritt ist dem Wahlleiter schriftlich bis zur Zulassung der Bewerbung durch den Gemeindewahlausschuss zu erklären und kann nicht widerrufen werden. Der Wahlausschuss beschließt spätestens bis 06.12.2024 über die Zulässigkeit der Bewerbungen gem. § 30 Abs. 5 KWG LSA.
Die Wahl findet am 02.02.2025 statt, eine eventuelle Stichwahl am 23.02.2025.
Nähere Auskünfte erteilt das Wahlamt im Fachbereich Einwohnerwesen der Stadt Halle (Saale), Wolfgang-Borchert-Str. 75, 06126 Halle (Saale), Tel. 0345 61387031, Fax: 0345 61387049, E-Mail: wahlamt@halle.de.
i.V. Dr. Judith Marquardt
Oberbürgermeister
Hinweise zur Bewerbung
Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an die Stadt Halle (Saale), Gemeindewahlleiter, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), zu erfolgen.